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FG Köln 22.06.2005 13 K 244/04, BBK 22/2005 S. 4550

Organschaft: Ausdrückliche Vereinbarung des § 302 Abs. 3 AktG nicht erforderlich

Für die steuerliche Anerkennung einer Organschaft im Rahmen eines GmbH-Konzerns ist lediglich erforderlich, dass neben den Voraussetzungen der §§ 14, 17 Satz 2 Nr. 1 KStG ein wirksamer Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wurde und somit § 302 AktG anwendbar geworden ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (BFH-Az.: I R 74/05).