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BFH 15.06.2005 X R 64/01, StuB 20/2005 S. 900

Einkommensteuer | Besteuerung der Leistungen aus privaten Rentenversicherungen

(1) Zahlungen aufgrund einer sofort beginnenden Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag sind nicht – auch nicht teilweise – nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei. (2) Zur Besteuerung von „garantierter Rente” und Überschussanteil bei wiederkehrenden Leistungen aus privaten Rentenversicherungen.NWB WAAAB-66610

Praxishinweise: Bei den wiederkehrenden Leistungen in der Auszahlungsphase handelt es sich um Rentenleistungen, die mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterliegen. Eine Steuerbefreiung kommt nur für Versicherungen „auf den Erlebensfall” bzw. „auf den Todesfall” in Betracht. Eine Rentenversicherung kann unter diese Versicherungstypen nicht subsumiert werden.

– erl –