Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Besteuerung der Leistungen aus privaten Rentenversicherungen
(1) Zahlungen aufgrund einer sofort beginnenden Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag sind nicht – auch nicht teilweise – nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei. (2) Zur Besteuerung von „garantierter Rente” und Überschussanteil bei wiederkehrenden Leistungen aus privaten Rentenversicherungen.▶NWB WAAAB-66610
▶Praxishinweise: Bei den wiederkehrenden Leistungen in der Auszahlungsphase handelt es sich um Rentenleistungen, die mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterliegen. Eine Steuerbefreiung kommt nur für Versicherungen „auf den Erlebensfall” bzw. „auf den Todesfall” in Betracht. Eine Rentenversicherung kann unter diese Versicherungstypen nicht subsumiert werden.