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Umfang des Betriebsvermögens des Besitz(einzel-)unternehmens bei Betriebsaufspaltung
Die Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der Betriebskapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft, die 100 % der Anteile einer weiteren Kapitalgesellschaft hält, gehören dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitz(einzel-)unternehmens, wenn die weitere Gesellschaft intensive und dauerhafte Geschäftsbeziehungen zur Betriebsgesellschaft unterhält (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 EStG).▶NWB ZAAAB-66609
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH hat keine Zweifel, dass auch ein mittelbarer Bezug für die Annahme von notwendigem Betriebsvermögen beim Besitz(einzel-)unternehmen ausreicht. Entscheidend ist, dass die Beteiligung einen wesentlichen Beitrag zum Betriebsergebnis der Betriebsgesellschaft erbringt (im Streitfall 10 bis