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StuB Nr. 20 vom Seite 910

Einkommenslose Kindererziehungszeiten in der berufsständischen Anwaltsversorgung

Die Beitragsregelung der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg, die zur Beitragsleistung auch bei Einkommenslosigkeit während der Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren verpflichtet, verstößt gegen das Gleichberechtigungsgebot. Sie führt zu einer unzulässigen faktischen Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern. Die Regelung kann jedoch bis zum Inkrafttreten einer verfassungsgemäßen Neuregelung, längstens bis zum , weiter angewendet werden. Der notwendigen Neuregelung ist rückwirkende Geltung zugunsten solcher Mitglieder beizulegen, die ihre Beitragsverpflichtung angefochten haben ().