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OLG Düsseldorf 24.05.2005 24 U 194/04, NWB 46/2005 S. 375

Mietrecht | Umsatzsteueroption bei Gewerberaummiete

Das OLG Düsseldorf stellt mit Urteil v. - 24 U 194/04 klar, dass der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optieren kann und hierbei der Mietvertrag, in dem Nettomiete und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind, als „Dauerrechnung” zur Vorlage des Vorsteuerabzugs bei den Finanzbehörden geeignet und ausreichend ist; eine etwaige Rechtsnachfolge auf Vermieterseite kann dabei ggf. durch Vorlage anderer Dokumente nachgewiesen werden.