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Gesellschaftsrecht | Prüfungspflicht für den Jahresabschluss vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Eine entsprechende Anwendung von § 71 Abs. 3 GmbHG (Befreiung von der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts bei überschaubaren Verhältnissen) auf die Jahresabschlüsse, die Zeiträume vor Auflösung der Gesellschaft oder vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen, scheidet aus. Eine Regelungslücke, die eine entsprechende Anwendung rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich. Ferner stehen die Vorschriften der 4. Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur Ausdehnung der Befreiung von der Prüfungspflicht entgegen. Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften, die Geschäftsjahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen, unterliegen ohne Befreiungsmöglichkeit der Prüfungspflicht nach § 316 HGB (, GmbHR 2005 S. 1435).