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Umsetzung der zentralen Fragen des Mehrwertsteuerrechts in Polen
I. Einführung
In das System des polnischen Rechts wurde die Mehrwertsteuer erst am als Gesetz über die Steuern von Gegenständen und Dienstleistungen und über die Verbrauchsteuer eingeführt. Das Gesetz wurde nach den Vorgaben der 6. MWSt-RL gestaltet. Die Rechtslage hat sich am durch den Beitritt Polens zur EU grundsätzlich geändert.
Ein neues Gesetz wurde nach den Vorgaben der 6. MWSt-RL am als Gesetz über die Steuern von Gegenständen und Dienstleistungen eingeführt (in der Übersetzung von Zwoll, a. a. O., heißt es „Ware”; das polnische Gesetz – weiter als VATU zitiert – bezeichnet als „Ware” auch Bauwerke und Grundstücke [vgl. Art. 2 Nr. 6 VATU]; zutreffend muss es wohl in Anlehnung an die deutsche Sprachfassung der 6. MWSt-RL „Gegenstand” und nicht „Ware” heißen).
II. Steuerpflichtige (Unternehmer)
Das Steuersubjekt wird in Art. 15 VATU als Steuerpflichtiger bezeichnet. Das Steuersubjekt wird in § 2 UStG als „Unternehmer” bezeichnet (künftig wird ins UStG der in der 6. MWSt-RL verankerte Begriff „Steuerpflichtiger” eingeführt). Der BFH verwendet daher zu Recht beide Begriffe gleichbedeutend nebeneinander. S. 1042
Die Bezeichnung des Umsatzsteuersubjekts als...