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BFH 19.05.2005 VII B 8/05, NWB 41/2005 S. 332

Steuerberatung | Begriff der Hilfeleistung in Steuersachen

Der Begriff der Hilfeleistung in Steuersachen ist nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung weit auszulegen und erfasst auch Hilfeleistungen bei weniger bedeutsamen steuerlichen Anträgen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Steuerpflichtige eventuell fähig gewesen wäre, die von dem Hilfe Leistenden erledigte Angelegenheit in gleicher Weise selbst zu besorgen, wobei allerdings steuerlich irrelevante Hilfen, wie z. B. reine Schreibhilfen, nicht erfasst werden (, nv NWB MAAAB-58214). Im konkreten Fall hat ein nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen Berechtigter im Rahmen einer selbständigen Nebentätigkeit Hilfeleistung beim Erstellen von Einkommensteuererklärungen angeboten, indem er die von im Handel erhältlichen Computerprogrammen zur Einkommensteuerber...