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BFH 14.06.2005 VIII R 3/03, BBK 19/2005 S. 4536

Keine Anwendung von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden. Das den Betrieb verpachtende Besitzunternehmen kann die für die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes gewährte erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, weil es sich bei einer Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht um die typische Vermögensverwaltung eigenen Grundbesitzes handelt, sondern weil bei einer Betriebsverpachtung typischerweise auch Vermögen anderer Art verwaltet und genutzt wird (RiFG Bernd Rätke, Berlin).