Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Anwendung von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Betriebsaufspaltung
Bei einer Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden. Das den Betrieb verpachtende Besitzunternehmen kann die für die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes gewährte erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, weil es sich bei einer Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht um die typische Vermögensverwaltung eigenen Grundbesitzes handelt, sondern weil bei einer Betriebsverpachtung typischerweise auch Vermögen anderer Art verwaltet und genutzt wird (RiFG Bernd Rätke, Berlin).