Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBB 1/2005 S. 6

Fördermittelberatung keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung für Steuerberater

Die Beratung über Fördermittel der öffentlichen Hand ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. von Art. 1 § 1 RBerG ().

In der Vergangenheit haben Rechtsanwälte desöfteren Steuerberater abgemahnt, die Fördermittelberatungen bewarben und durchführten. Nach diesem Urteil ist die Fördermittelberatung für Steuerberater auch nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubt.