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Haftung: Keine Hinweispflicht des Steuerberaters auf besondere Gestaltungsmöglichkeiten
Ein mit der Erstellung der privaten Steuererklärungen und der Bilanzen für den Gewerbebetrieb beauftragter Steuerberater schuldet keine ungefragte Beratung zu Fragen der steuergünstigsten Gestaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Mandanten (hier: Hinweis auf das Zwei-Konten-Modell). Eine vertragliche Nebenpflicht des Steuerberaters, seinen Mandanten vor Schaden zu bewahren und auf für ihn offen zutage liegende Fehlentscheidungen hinzuweisen, führt nicht zu einer Hinweispflicht auf solche Steuermodelle, die nicht generell, sondern nur bei besonderen Fallkonstellationen sowie bei besonderer Vorgehensweise des Steuerpflichtigen zu Steuervorteilen führen ().