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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer GmbH in Gründung
Aus dem (n. v.) ergibt sich, dass eine juristische Person oder die mit ihr identische Vorgesellschaft, die Empfängerin einer Leistung ist, berechtigt sein kann, die Vorsteuer aus einer Rechnung abzuziehen, welche bereits vor der Gründung der Gesellschaft ausgestellt wurde.
Praxishinweise: Nach Ausführungen des BFH scheitert der Vorsteuerabzug nicht schon daran, dass ein Vertrag geschlossen wird (hier zur Übertragung eines Wirtschaftsguts), bevor die Gesellschaft errichtet wurde. Ein solcher Vertrag sei zwar zivilrechtlich zunächst schwebend unwirksam (§ 177 Abs. 1 BGB), weil die juristische Person noch nicht existiere. Es sei aber denkbar, dass der Vertrag durch Genehmigung noch wirksam werde. Umsatzsteuerlich komme in Betracht, dass in ein...