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StuB 21/2002 S. 1074

Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tantiemeregelung zugunsten naher Angehöriger

Eine Tantiemevereinbarung, bei der es sich wirtschaftlich um eine Gehaltsnachzahlung für vergangene Jahre handelt, indiziert gem. rkr. , F, G (EFG 2002 S. 1120) die Annahme einer vGA. Allein die Passivierung einer Tantiemeverpflichtung verwirklicht nicht die Voraussetzungen einer anderen Ausschüttung i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2, § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG).