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StuB 19/2003 S. 899

Abgrenzung der Herstellungs- bzw. der Anschaffungskosten bei der Anfertigung eines Werkzeugs

Die Anfertigung eines Werkzeugs durch einen selbständigen Werkzeugmacher aufgrund eines Werklieferungsvertrags führt gem. rkr. Urteil des (EFG 2003 S. 835) regelmäßig zu Anschaffungskosten des Bestellers, da der Werkunternehmer die Herstellung auf eigene Gefahr und Rechnung übernimmt. Die gesetzliche Lastenverteilung werde nicht dadurch verschoben, dass der Besteller zur detailgenauen Beschreibung des herzustellenden Werks konstruktive Vorarbeiten leiste. Solche Vorarbeiten seien nicht geeignet, den Herstellungsvorgang als durch den Besteller gesteuert anzusehen (Bezug: § 8 Abs. 1 KStG; § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 255 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. HGB).▶VT 945/03

Praxishinweise: (1) Die Klägerin bestellte bei einem Werkzeugmacher Spritzgusswerkzeuge auf der Grundlage eines „Werklieferungsvertrags”. ...