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StuB 19/2003 S. 899

Schadenersatzanspruch wegen Geschäftsführerhaftung?

Die Aktivierung eines Schadenersatzanspruchs wegen Geschäftsführerhaftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG kommt gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: V R 19/03, EFG 2003 S. 1040) bei fehlender hinreichender Konkretisierung des Anspruchs – z. B. durch Anerkenntnis seitens des Geschäftsführers – nicht in Betracht.▶VT 944/03

Praxishinweise: (1) Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gegenüber der Gesellschaft für eine ordnungsgemäße Tätigkeit. Als Haftungsmaßstab schreibt § 43 Abs. 1 GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vor. Mögliche Verstöße sind dabei unter objektiven Gesichtspunkten zu würdigen, d. h. es kommt auf die individuellen Fähigkeiten des Betroffenen nicht an (vgl. ausführlich Axhausen, in: Beck’sches Handbuch der GmbH...