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Einkommensteuer | Unterhaltsleistungen vom nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht steuerbar
Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Stpfl. von seinem nicht unbeschränkt steuerpflichtigen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhält, sind nicht steuerbar (Abweichung vom , BStBl 1974 II S. 103; Abgrenzung zum , BStBl 1974 II S. 101; Bezug: § 22 Nr. 1 Satz 1, 2, Nr. 1a EStG).▶VT 657/04
▶Praxishinweise: Die einzige gesetzliche Möglichkeit, Unterhaltsleistungen zwischen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten beim Empfänger zu besteuern, ist in § 22 Nr. 1a EStG normiert. Diese Vorschrift enthält aber ein zwingendes Korrespondenzprinzip, wonach eine Besteuerung nur möglich ist, wenn die Unterhaltsleistungen beim Geber als Sonderausgaben abgezogen werden. Etwas anderes würde nur gelten, wen...