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Abschreibung einer Meistergeige
Es bestehen gem. (BFH/NV 2002 S. 787) keine Bedenken, bei neuen Meistergeigen eine typisierende Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde zu legen (Bezug: § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG; § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO).
Praxishinweise: (1) Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind (hier: Meistergeige) und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden, sofern der Stpfl. keine kürzere Nutzungsdauer darlegt und nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht. Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Senatsurteil vom - VI R 26/98 (BFHE 195 S. 140 = BStBl 2001 II S. 194 = StuB 2001 S. 238) verwiesen. Nach den Feststellungen des FG handelt es sich um die Anschaffung einer wertvollen Geige (Kaufpreis 115 000 DM), und zwar um eine Violine „...BStBl 2001 II S. 194