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Einkommensteuer | Schuldzinsen als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 46/01, EFG 2002 S. 315) können Schuldzinsen für die Aufnahme eines Darlehens durch den Gesellschafter einer in Konkurs befindlichen GmbH zur Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Gesellschaft (nachträgliche) Werbungskosten der Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen (gegen ständige BFH-Rechtsprechung; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 20 EStG).
Praxishinweise: (1) Übernimmt ein Gesellschafter-Geschäftsführer zugunsten der Kapitalgesellschaft eine Bürgschaft, so ist eine Veranlassung durch die gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder durch die Arbeitnehmerstellung als Geschäftsführer und damit ein Bezug zu den Einkünften aus Kapitalvermögen oder aber zu den Einkünften aus nichtselbstä...