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Veräußerung einer wesentlichen (25 v. H. übersteigenden) Beteiligung
Durch Einrichtung eines auf den Namen des Kl. lautenden mit dem Zusatz „wg. B” (= minderjähriger Sohn des Kl.) versehenen Wertpapierkontos wird gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 22/02, EFG 2002 S. 757) wirtschaftliches Eigentum des Sohnes an Belegschaftsaktien in Form eines Treuhandverhältnisses mit seinem Vater jedenfalls dann nicht begründet, wenn der Kl. diese Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erwirbt und diese von der AG direkt auf dem Konto deponiert werden (Bezug: § 17 Abs. 1 EStG in der bis zum geltenden Fassung; § 39 Abs. 2 Nr. 1 Sätze 1 und 2 AO).