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Rücktausch von Betriebsvermögen und Bilanzierung der Entschädigung während eines Enteignungsstreits
(1) Weggetauschter landwirtschaftlich genutzter Grund wird gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 6/06, EFG 2005 S. 586) mit dem Rücktausch erneut Betriebsvermögen. Das gilt auch bei zwischenzeitlicher Bebauung durch den Interimsbesitzer. (2) Die Entschädigungsforderung aus einer Enteignung ist während eines über diese geführten Rechtsstreits mit dem Buchwert des Grundstücks, jedoch höchstens mit der ausgewiesenen Mindestentschädigung zu aktivieren. Volle Realisation tritt erst mit dem streitbeendenden Vergleich ein. (3) Wurde beim Übergang zur Bilanzierung die Forderung nicht aktiviert, so ist sie nach Aufdeckung des Fehlers auch dann zu aktivieren, wenn eine Betriebsprüfung die fehlerhafte Übergangsbilanz nicht beanstandet hatte (Be...