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Ansparabschreibung für Existenzgründer gem. § 7g Abs. 7 EStG
(1) Die Bildung einer Ansparrücklage für einen in Gründung befindlichen Betrieb erfordert gem. nrkr. Urteil des Hessischen (BFH-Az.: IV B 28/05 und IV R 8/05, EFG 2005 S. 686) die hinreichende Konkretisierung der Investitionsentscheidung. (2) Die Angabe von Sammelbegriffen wie Investitionen für Büroeinrichtung, EDV-Anlagen unter Nennung der voraussichtlichen Anschaffungskosten in einem zusammengefassten Betrag erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Konkretisierung der Investitionsabsicht. (3) Eine Existenzgründerqualität einer GmbH & Co. KG ist gegeben, wenn alle an der Gesellschaft Beteiligten die Existenzgründerqualität erfüllen (Bezug: § 7g Abs. 7, 3 und 6 EStG).▶ NWB MAAAB-51925