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StuB 12/2004 S. 564

Pauschalierte Rückstellung für Kreditrisiken

(1) Soweit nicht steuerrechtliche Besonderheiten entgegenstehen, sind gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 5/04, EFG 2004 S. 746) die für Kapitalgesellschaften und andere Kaufleute im HGB gleichermaßen geregelten handelsrechtlichen GoB auch im Steuerrecht konform der Bilanzrichtlinie auszulegen; gem. EuGH sind ergänzend die IAS – jetzt IFRS – i. d. F. des Streitjahrs heranzuziehen (Vorabentscheidung vom  - Rs. C-306/99 „BIAO”). (2) Bei drohenden Verlusten aus schwebenden Auslandskrediten kommen neben Bonitäts- auch Länderrisiken in Betracht. (3) Bei Avalverbindlichkeiten sind Rückstellungen im Umfang einer wahrscheinlichen Inanspruchnahme zu bilden. (4) Risiken sind pauschaliert zu berücksichtigen, wenn sie zwar nicht im Einzelfall, a...