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StuB 12/2004 S. 564

Pauschalierte Rückstellung für Kreditrisiken

(1) Soweit nicht steuerrechtliche Besonderheiten entgegenstehen, sind gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 5/04, EFG 2004 S. 746) die für Kapitalgesellschaften und andere Kaufleute im HGB gleichermaßen geregelten handelsrechtlichen GoB auch im Steuerrecht konform der Bilanzrichtlinie auszulegen; gem. EuGH sind ergänzend die IAS – jetzt IFRS – i. d. F. des Streitjahrs heranzuziehen (Vorabentscheidung vom  - Rs. C-306/99 „BIAO”). (2) Bei drohenden Verlusten aus schwebenden Auslandskrediten kommen neben Bonitäts- auch Länderrisiken in Betracht. (3) Bei Avalverbindlichkeiten sind Rückstellungen im Umfang einer wahrscheinlichen Inanspruchnahme zu bilden. (4) Risiken sind pauschaliert zu berücksichtigen, wenn sie zwar nicht im Einzelfall, aber in der Ges...