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Einkommensteuer | Aufwendungen für eine Tiefgarage als begünstigte Herstellungskosten eines Baudenkmals
Hat die Denkmalbehörde die Herstellungskosten einer Tiefgarage in die nach § 7i Abs. 2 EStG erteilte Bescheinigung aufgenommen, ist diese denkmalrechtliche Beurteilung auch steuerrechtlich bindend, wenn zwischen den Baulichkeiten ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht, der auch in der baulichen Verbindung zum Ausdruck kommt, und die Tiefgarage deshalb kein selbständiges Gebäude, sondern Teil des Denkmals ist (Abgrenzung zum , BStBl 1997 II S. 176; Bezug: § 7i EStG).▶VT 552/03 S. 470
▶Praxishinweise: Die Bescheinigung der Denkmalbehörde wirkt als Grundlagenbescheid bezüglich der Herstellungskosten, die das denkmalgeschützte Gebäude betreffen. Es müssen also Aufwendungen für das Wirtschaftsgut „Denkmal” entstehen; Aufwendungen für ein neues (...