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BFH Urteil v. - IX R 47/92 BStBl 1997 II S. 176

Gesetze: EStDV § 82i

Zur Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i Abs. 2 EStDV

Leitsatz

Die Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i Abs. 2 EStDV beschränkt sich auf die Denkmaleigenschaft des Gebäudes sowie darauf, ob die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Über das Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale des § 82i Abs. 1 EStDV haben die Finanzbehörden in eigener Kompetenz zu entscheiden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 176
BFH/NV 1997 S. 79 Nr. -1
HAAAA-95759

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