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BFH 17.01.2002 V R 37/00, StuB 9/2002 S. 458

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzugsberechtigung bei „übertragender Sanierung”

1. Im Rahmen des Konzepts einer „übertragenden Sanierung” kann eine Gesellschaft (Auffanggesellschaft) umsatzsteuerrechtlich bereits zu einem Zeitpunkt in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert werden, zu dem sie noch keine Umsätze ausführt.

2. In diesem Fall steht der Auffanggesellschaft kein Vorsteuerabzug aus der Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens des Organträgers auf sie zu.

§ 2 Abs. 2 Nr. 2, § 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG

Praxishinweise: Die Entscheidung stellt klar, dass die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung (diese war im Streitfall in erster Linie streitig) bereits durch Vorbereitungshandlungen beginnt. Dies ist zu begrüßen, da so auch sichergestellt ist, dass eine „übertragende Sanierung” nicht auf Kosten der Allg...