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Einkommen-/Lohnsteuer | Aktienoptionsrechte und Steuervergünstigung nach § 34 EStG
Fließen geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren Jahren während des Optionszeitraums zu, so handelt es sich gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 136/01, EFG 2002 S. 134) nicht um außerordentliche Einkünfte. Eine Steuervergünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausgeschlossen (Bezug: § 19, § 34 Abs. 2 und Abs. 1 EStG).
Praxishinweise: (1) Nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 34 EStG soll die Progressionswirkung von außerordentlichen Einkünften, die dem Stpfl. zusammengeballt zufließen, gemildert werden. Als außerordentliche Einkünfte kommen auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in Betracht (§ 34 Abs. 3 EStG a. F.; ab VZ 1999 § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen hi...BStBl II S. 683BStBl II S. 509 ff.