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Einkommensteuer | Begünstigung von Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet
Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i. S. von § 10 BauNVO sind nach § 10e EStG begünstigt, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist.
Praxishinweise: Die Entscheidung hat auch Bedeutung für die Eigenheimzulage, da § 2 EigZulG ebenfalls für Ferien- und Wochenendwohnungen eine Zulage ausschließt. Für die Entscheidung, ob ein nicht begünstigtes Objekt vorliegt, ist aber nicht auf den Bebauungsplan abzustellen, sondern auf die tatsächlich für den Einzelfall erteilte Baugenehmigung. Die Baugenehmigung ist also der „Grundlagenbescheid” für das Steuerrecht und entfaltet Bindungswirkung; die Bindungswirkung besteht auch für eine fehlerhafte Baugenehmi...