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Freiwillig gezeichnete Genossenschaftsanteile
Gem. (n. v.) sind die Voraussetzungen für die Annahme notwendigen Betriebsvermögens bei freiwillig gezeichneten Genossenschaftsanteilen durch die BFH-Rechtsprechung geklärt (Bezug: § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG).
Praxishinweise: Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass freiwillig gezeichnete Genossenschaftsanteile nur dann notwendiges Betriebsvermögen sind, wenn sie für den Betrieb eine konkrete und unmittelbare Funktion besitzen (, BStBl II S. 301).