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Gewerbesteuer | Hinzurechnung von aktivierten Bauzeitzinsen als Dauerschuldzinsen
Sind während der Bauzeit entsprechend dem handelsrechtlichen Wahlrecht Zinsen für Fremdkapital aktiviert worden, so können die aus der Aktivierung herrührenden AfA-Beträge gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 67/02, EFG 2002 S. 1469) als Dauerschuldzinsen hinzugerechnet werden, wenn sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemindert haben (Bezug: § 8 Nr. 1 GewStG).▶VT 98/03