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StuB 2/2003 S. 88

Körperschaftsteuer | Niederlassungsfreiheit versus Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG

Das FG Münster hatte mit Beschluss vom  - 9 K 1193/00 K, F (EFG 2000 S. 1273 = StuB 2001 S. 201) dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Auslegung des Art. 43 EG-Vertrag zum Gebot der Niederlassungsfreiheit durch den EuGH der nationalen Regelung des § 8a KStG entgegensteht. In § 8a Abs. 1 KStG wird Gesellschafter-Fremdkapital unter bestimmten Voraussetzungen in Eigenkapital umqualifiziert, und die darauf gezahlten „Vergütungen” werden als vGA behandelt und entsprechend besteuert. Gem. ist Art. 43 EG dahin auszulegen, dass er einer Maßnahme wie der in § 8a Abs. 1 Nr. 2 KStG enthaltenen entgegensteht. § 8a Abs. 1 Nr. 2 KStG sei ausschließlich anwendbar auf Vergütungen für Fremdkapital, das eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft von einem nicht zur Anrechnung von KSt berechtigten Anteilseigner erhalten habe. Eine...