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Zuordnungskonkurrenz zwischen Betriebsvermögen und Sonderbetriebsvermögen im Fall einer mitunternehmerischen und zugleich kapitalistischen Betriebsaufspaltung
Der nach der Rechtsprechung des BFH in Fällen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung bestehende Vorrang der Zurechnung zum Betriebsvermögen vor der Qualifikation als Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bei der Betriebsgesellschaft wirkt sich gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 33/04, EFG 2004S. 1117S. 981) auch bei einer zweiten Betriebsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH in der Weise aus, dass die Beteiligung an dieser zweiten Gesellschaft gleichfalls dem Sonderbetriebsvermögen der an der Besitzgesellschaft und nicht den an der KG als der ersten Betriebsgesellschaft beteiligten Personen zuzuordnen ist. Weiterhin nimmt das FG zu den Auswirkungen einer von den Beteiligten übereinstimmend vorgenommenen abweichenden Zuordnung zum Son...BStBl I S. 583