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Verbilligte Warenlieferung an nahe stehende Person als vGA
(1) Gewährt ein mit 20 v. H. des Stammkapitals an einer GmbH beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer seiner Ehefrau überhöhte Preisnachlässe für in deren Gewerbebetrieb gelieferte Waren, liegt eine vGA bereits im Zeitpunkt der Lieferung der Waren vor. Aus diesem Grund haben von der GmbH gegen ihren Geschäftsführer geltend gemachte Ersatzansprüche auf die Beurteilung des Vorgangs als vGA keinen Einfluss mehr; Zahlungen zur Tilgung dieser Ansprüche sind unabhängig davon verdeckte Einlagen des Gesellschafters, ob er oder seine Ehefrau die Zahlungen leistet. (2) Tilgt die Ehefrau die Ersatzansprüche in Höhe der überhöhten Preisnachlässe durch Zahlung an die GmbH, führt dies bei ihr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die bezogenen Waren (Bezug: §§ 5 Abs. 1, 11 Abs. 1, 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).▶VT 927/03
▶Praxishinweise: Die Zuwendun...