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StuB 13/2002 S. 680

Zuständigkeit für Rücknahme der Bestellung zum Steuerbevollmächtigten

Der Wechsel der Zuständigkeit für die Rücknahme oder den Widerruf einer Bestellung als Steuerbevollmächtigter auf die StB-Kammer ab betrifft gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: VII R 19/01; EFG 2002 S. 228) nur ab diesem Datum zu erlassende Bescheide. Unberührt bleibe die Zuständigkeit der OFD für Verfahren, die der Überprüfung von vor dem erlasssenen VA über die Rücknahme oder den Widerruf einer Bestellung als Steuerbevollmächtigten betreffen (gegen , BFH/NV 2001 S. 491). Die Frage der Rücknahme eines bestandskräftig gewordenen Bescheids über die Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter sei eine berufsrechtliche Angelegenheit i. S. des § 164a StBerG und beurteile sich deshalb nach § 130 AO.