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StuB 10/2004 S. 480

Steuerberaterhaftung bei Aufgabe des Gewerbebetriebs

Rät der steuerliche Berater dem Mandanten pflichtwidrig zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt diese zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallende ESt grundsätzlich einen Schaden dar (§ 249 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 2 EStG; ).▶VT 376/04