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Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
Die Errichtung von Wohnobjekten auf dem eigenen Grundstück und deren Veräußerung stellt nicht unabhängig von der als Indiz wirkenden Drei-Objekt-Grenze bereits wegen der Ähnlichkeit mit dem „Bild des produzierenden Bauunternehmers/Bauträgers” eine gewerbliche Tätigkeit dar.
§ 15 Abs. 2 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG
Praxishinweise: Der Große Senat folgt mit seinem Beschluss nicht der restriktiven Auffassung des X. Senats in seinem Vorlagebeschluss vom - X R 183/96 (BStBl 1998 II S. 332). Die grundstücksbezogene Wertschöpfung durch Bebauung führt also nicht zwangsläufig zu einer gewerblichen Betätigung. Interessant ist aber der Hinweis des Großen Senats, dass es sich bei der sog. „Drei-Objekt-Grenze” nicht um eine „Freigrenze” handelt. Eine solche Mindestgrenze besteht z. B. dann nicht, wenn der Stpfl. das Grundstück v...