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Auskunftsanspruch des Vertragshändlers bei Direktvertriebsgeschäften von mit dem Hersteller verbundenen Unternehmen
Besteht aufgrund eines unstreitigen Vertragsverstoßes der begründete Verdacht, dass der Hersteller unter Verletzung der durch den Distributionsvertrag mit dem Vertragshändler begründeten Pflicht zur Wahrung der berechtigten Geschäftsinteressen Direktbelieferungen von Kunden im Bezirk des Vertragshändlers vorgenommen und er sich deshalb aus positiver Vertragsverletzung schadenersatzpflichtig gemacht hat, steht dem Vertragshändler ein Auskunftsanspruch aus § 242 BGB gegen den Hersteller hinsichtlich der in seinem Bezirk abgeschlossenen Verträge zu. Dieser Auskunftsanspruch erstreckt sich auf die gem. §§ 15 ff. AktG mit dem Hersteller verbundenen Unternehmen nur insoweit, als sie unter Umgehung des Vertragshändlers zum Direktvertrieb der Vertragsware im Vertragsgebiet durch den Hersteller veranlasst worden sind (BG...