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Kippt die Vererblichkeit des Verlustabzugs?
Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Erbe berechtigt, nicht verbrauchte Verluste des Erblassers geltend zu machen (zuletzt , StuB 2001 S. 872), soweit er durch die Verluste wirtschaftlich belastet ist (wir haben das in dieser Rubrik mehrfach behandelt). Der XI. Senat des BFH hält die „dogmatischen und systematischen Einwände gegen den Übergang der Verlustabzugsmöglichkeit auf den Erben für so schwerwiegend”, dass er an der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festhalten will.
Mit Beschluss vom - XI R 54/99 (DStR 2003 S. 1614 = StuB 2003 S. 856) hat der XI. Senat deshalb beim I. und beim VIII. Senat angefragt, ob diese an ihrer bisherigen Auffassung, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur ESt geltend machen kann, festhalten wollen. Hier ist eine Änderung der Rechtsprechung zu erwarten! Wir werden den Fortgang des Verfahrens beobachten.