Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 17 vom Seite 769

Die Steuerbefreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen nach § 8b KStG

– Eine kritische Würdigung der Kernaussagen des

RA/StB Dr. Jens-Uwe Hinder, LL.M. und RA Dr. Volker Heidbüchel, LL.M., beide Berlin
Die Kernfragen:

I. Einleitung

Das BMF hat mit Schreiben zur „Anwendung des § 8b KStG 2002 und Auswirkungen auf die Gewerbesteuer” vom zu zahlreichen, zum Teil umstrittenen Einzelfragen des § 8b Abs. 1–6 KStG Stellung genommen. Der Beitrag unterzieht die wesentlichen Aussagen des BMF-Schreibens einer kritischen Würdigung.

II. Beteiligungsertragsbefreiung (§ 8b Abs. 1 KStG)

1. Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG

Das BMF hat festgestellt, dass Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG, soweit sie den Buchwert der Beteiligung übersteigen, nicht der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 1 KStG unterliegen (Rz. 6). Damit bestätigt das BMF seine bisher geäußerte Auffassung, wonach eine solche Einlagenrückgewähr einem Veräußerungsvorgang gleichgestellt wird und daher nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit ist.

Die Einordnung der Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto ist in der Literatur äußerst umstritten. Entscheidend für den Streit ist die Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG. Teilweise wird ...