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StuB Nr. 14 vom Seite 646

Maßgeblichkeit der vertraglichen Miete für die Grundstücksbewertung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

– Dipl.-Kfm. Kai Göbel, Rödl & Partner, Nürnberg –

I. Vorbemerkungen

Der (StuB 2005 S. 511) entschieden, dass in den Fällen der entgeltlichen Überlassung eines Betriebsgrundstücks im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die vertraglich vereinbarte Miete für die Bewertung des Grundstücks zugrunde zu legen ist. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz () sei nicht von der üblichen Miete auszugehen.

II. Sachverhalt

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet eine Besitzpersonengesellschaft (KG) ein Grundstück an eine Betriebskapitalgesellschaft (GmbH). Die Stpfl. machen geltend, dass in den Fällen der Betriebsaufspaltung nicht die vereinbarte Miete anzusetzen sei, da jene nicht unter üblichen Marktbedingungen ausgehandelt wurde. Es solle stattdessen die übliche Miete bei der Bewertung anzusetzen sein. Da eine marktübliche Miete jedoch nicht ermittelt werden könne, müsse die Bewertung nach § 147 BewG erfolgen. Hintergrund des Bestrebens der Stpfl. ist, dass die Bewertung nach § 147 BewG sich in den meisten Fällen als steuerlich günstiger darstellt als eine Bewertung nach § 146 BewG.

III. Begründung des BFH

Der BFH stellt weder auf die übliche Miete ab, noch nimmt er eine Bewe...