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Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache Lasertec (Rs. C-492/04)
Das vom (FR 2005 S. 367, mit Anmerkung Prinz) dem EuGHS. 552die Frage vorgelegt, ob die Umqualifizierung von Zinsen in vGA nach § 8a KStG a. F. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 Abs. 1 EGV verstößt, soweit ein in einem Drittland ansässiger Gesellschafter Kredite gewährt. Das Verfahren ist deshalb von besonderer Relevanz, weil die Finanzverwaltung aufgrund der Lankhorst-Hohorst-Entscheidung des (Slg. 2002, I-1181) die Anwendung von § 8a KStG a. F. nur für reine EU-Fälle suspendiert hat (vgl. etwa , StuB 2003 S. 521). Folge davon ist, dass der „alte” § 8a KStG bei Drittstaatenkonstellationen von der Verwaltung noch für Veranlagungszeiträume bis 2003 angewendet wird. Sicherlich entspricht dieser Anwendungsausschluss vom Umfang her den Vorgaben der Lankhorst-Hohorst-Entscheidung. Er könnte sich allerdings als zu schmal erweisen, wenn der EuGH den Bedenken des FG Baden-Württemberg folgt. Als einzige europäische Grundfreiheit schützt die Kapitalverkehrsfreiheit nämlich auch grenzüberschreitende Investitionen über den europäischen Binnenmarkt hinaus (vgl. nur Rohde, StuB 2005 S. 224).
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