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Nochmals: Zur Entscheidung des BVerfG über die Rentenbesteuerung
– Anmerkungen zum Beitrag von Knoll, StuB 2002 S. 19 –
Die Aussage, Sozialversicherungsrenten würden steuerlich gegenüber Beamtenpensionen bevorzugt behandelt, ist nicht haltbar.
Denn allein maßgebend für eine derartige Beurteilung muss eine Gesamtbetrachtung zwischen der Rentenbesteuerung und dem entsprechenden Sonderausgabenabzug sein und zwar vor dem Hintergrund der vom BVerfG geforderten Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Eine Änderung in der Rentenbesteuerung muss auch eine Änderung in dem Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach sich ziehen.
I. Grundsätzliches
In seinem Beitrag „Zwischen allen Stühlen” in StuB 2002 S. 19 hebt Knoll die Bedeutung der damals bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zur Rentenbesteuerung hervor. Eine seiner Kernthesen lautet dabei, dass das derzeitige System zu einer Bevorzugung von Sozialversicherungsrenten gegenüber Beamtenpensionen, von einer privaten Anlage ganz zu schweigen, führe. Diese Aussage kann so nicht widerspruchsfrei stehen bleiben. Bedeutung erlangt diese Aussage insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Zweiten Senats des zur Rentenbesteuerung.
Unter Kap. III. seiner Ausführungen versucht Knoll die Besteue...