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StuB Nr. 6 vom Seite 284

Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin durch einen Vorgesetzten kann je nach Intensität und Umfang ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sein. Gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 BSchG (Beschäftigtenschutzgesetz) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BSchG gehören hierzu u. a. sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen sowie sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Diese Ablehnung muss nach außen in Erscheinung treten ().