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Gesamtsozialversicherungsbeitrag und Faktor F für das Jahr 2005
Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat mit Bekanntmachung vom (BAnz Nr. 242 vom S. 24463) den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag für das Jahr 2005 auf 42,0 v. H. festgesetzt. Der Faktor F zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Gleitzone zwischen 400,01 und 800 € beträgt im Jahr 2005 0,5952.