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StuB Nr. 4 vom Seite 179

Gewinnerzielungsabsicht bei einer gewerblichen Ferienhausvermietung

Hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht bei einer gewerblichen Ferienhausvermietung hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Auffassung vertreten:

Die Beurteilung, ob eine gewerbliche Ferienhausvermietung mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 Abs. 2 EStG) ausgeübt wird, richtet sich ausschließlich nach den in H 134b EStH dargelegten Grundsätzen. Das () ist nicht analog anzuwenden. Danach ist die Gewinnerzielungsabsicht das Streben nach Betriebsvermö-S. 180gensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns. Hierunter ist das positive Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen. Somit ist auch ein evtl. Gewinn aus der Veräußerung der Ferienwohnung bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht zu berücksichtigen.

Mit Kurzinfo ESt Nr. 070/04 vom  - S 2240 A weist die OFD Münster auf folgenden Zusatz hin: Das o. a. (BStBl I S. 640) ist durch das (BStBl I S. 933 = StuB 2004 S. 980) ersetzt worden. Bei der Ermittlung des Totalüberschusses (Überschussprognose) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind private Veräußerungsgewinne nicht in die au...