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Überblick über das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts
Die gesetzlichen Regelungen zum Mitunternehmererlass werden in § 6 Abs. 5 Sätze 3–4 EStG fortentwickelt. Ein Buchwertansatz gilt auch bei Übertragung eines Wirtschaftsguts von einem Betriebs-/Sonderbetriebsvermögen eines Betriebs in ein anderes Betriebs-/Sonderbetriebsvermögen.
Weiterhin wurde eine Reinvestitionsrücklage in Höhe von 500 000 € beschlossen. Diese kommt bei Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Einzelunternehmer/Personengesellschaften in Betracht.
Im Ergebnis führt das nunmehr verabschiedete Gesetz zu einer weiteren Verschärfung der Steuerpraxis. Insbesondere durch die neuen Sperrfristen ergeben sich zusätzlicher Verwaltungs- und Aufzeichnungsaufwand.
I. Gesetzgebungsverfahren
Bereits seit einiger Zeit wird über ein Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts diskutiert. Der Bundestag hatte zunächst am den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts verabschiedet. Die notwendige Zustimmung hierzu erteilte der Bundesrat jedoch nicht. Der Bundesrat hat auf Empfehlung seines Finanzausschusses am den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Dieser fand – wie es in den...