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OFD Düsseldorf 27.07.2005 S 7200 A - St 443, BBK 17/2005 S. 4523

Umsatzsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern bei „vermieteten” Mehrwegsteigen

Die OFD Düsseldorf hat ausführlich zur Frage Stellung bezogen, wie Pfandgelder bei vermieteten Mehrwegsteigen zwischen Systemanbieter als Vermieter und Erzeuger als Mieter umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Die OFD ist der Auffassung, dass es sich bei den Pfandgeldern um Entgelt für Lieferungen handelt, da die Überlassung der Mehrwegsteigen als Verschaffung der Verfügungsmacht zu beurteilen ist. Das Pfandgeld sei neben dem Nutzungsentgelt (Miete) Entgelt für die Lieferung der Mehrwegsteigen. Die Beurteilung habe keinen Einfluss auf die Leistungsbeziehung zwischen der Erzeugerorganisation und dem Handel, da die Lieferung des Pfandguts unselbständige Nebenleistung sei. Eine abweichende umsatzsteuerliche Beurteilung sei bis zum 30.6.2004 nicht zu beanstanden.