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BBK Nr. 17 vom Seite 809 Fach 12 Seite 6788

Rangrücktritt in der Handels- und Steuerbilanz

Abgrenzung des einfachen vom qualifizierten Rangrücktritt

von Dipl.-Finw. Markus Schlagheck, Berlin

Werden in einer Unternehmenskrise Darlehen eines GmbH-Gesellschafters mit einem Rangrücktritt versehen, kann es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rangrücktritt oder um einen verschleierten Forderungsverzicht handeln. Ein einfacher Rangrücktritt ist aber nicht mehr geeignet, eine Überschuldung zu vermeiden. Die Konsequenzen der verschiedenen Rangrücktritte für die Handels-, Steuer- und Überschuldungsbilanz analysiert der folgende Beitrag.

I. Einführung

Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung von Darlehen, für die der Gesellschafter als Darlehensgläubiger mit seiner Kapitalgesellschaft einen Rangrücktritt vereinbart hat. Ausgehend von den zivilrechtlichen Grundlagen S. 810werden die Auswirkungen eines einfachen und qualifizierten Rangrücktritts auf die Handels-, Steuer- und Überschuldungsbilanz näher analysiert.

II. Einfacher Rangrücktritt

1. Begriff, Arten, Bedeutung

Ein Rangrücktritt liegt vor, wenn ein Gläubiger auf eine sonst gegebene Befriedigungsmöglichkeit zugunsten anderer Gläubiger verzichtet (Groh, BB 1993 S. 1882). Nach der herrschenden Meinung stellt ein derartiger Ra...