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Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit
Anmerkungen zum
Der BFH hält es in Abgrenzung zur früheren Rechtsprechung für möglich, dass ein an einer Hochschule ausgebildeter Restaurator wissenschaftlich i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG tätig sein kann. Dazu muss er sich allerdings auf die Erstellung von Gutachten und Veröffentlichungen beschränken. Außerdem kann ein Restaurator künstlerisch tätig sein, wenn die Wiederherstellung eines Kunstwerks eine eigenschöpferische Leistung erfordert.
DokID ▶NWB HAAAB-44586. Rechtsgrundlage ▶§§ 15, 18 EStG. Vorinstanz ▶ NWB RAAAB-08960, EFG 2003 S. 85.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Die Klägerin, eine GbR, betrieb eine Restaurierungswerkstatt. Ihre vier Gesellschafter sind Diplom-Restauratoren und haben ein drei- bis vierjähriges Hochschulstudium absolviert. Das Finanzamt behandelte die in den Streitjahren (1994 bis 1996) erzielten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb und erließ entsprechende Gewerbesteuermessbescheide. Dagegen machte die Klägerin geltend, ihre Arbeiten genügten bis auf wenige Zuarbeitungen hohen wissenschaftlichen Ansprüchen. Die Tätigkeit ihrer Gesellschafter bestehe in der Erhaltung und Pflege, der Restaurierung und technologischen Erforschung von Kunst- und Kulturgut. Ein Restaurator müsse den materiell...