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FG Köln Urteil v. - 15 K 8068/98 EFG 2003 S. 85

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Nr 2, EStG § 18 Abs 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1

Freiberufler:

Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer Restauratoren-GbR

Leitsatz

1.) Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist bei teilweise gewerblicher, teilweise freiberuflicher Tätigkeit nur dann insgesamt freiberuflich tätig, wenn die einzelnen Bestandteile der Tätigkeit nicht voneinander getrennt werden können und die freiberuflichen Tätigkeitsanteile überwiegen.

2.) Die Tätigkeit eines Restaurators ist nicht künstlerisch i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn Gegenstand der Tätigkeit nicht das schöpferische erstmalige Realisieren einer eigenen Idee, sondern die möglichst naturgetreue Wiederherstellung des ursprünglichen Werks unter Zurückstellung der eigenen künstlerischen Kreativität ist.

3.) Die bloße Anwendung wissenschaftlicher Grundsätze und Methoden auf das einzelne Restaurationsvorhaben ist keine wissenschaftliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

4.) Die schriftliche Dokumentation der restauratorischen Tätigkeit ist keine schriftstellerische Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Dokumentationen nur für die Auftraggeber erfolgen und lediglich vereinzelt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 13 Nr. 1
EFG 2003 S. 85
EFG 2003 S. 85 Nr. 2
RAAAB-08960

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