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Eigenheimzulage: Finanzierung des Wohnungserwerbs durch steuerlich nicht anzuerkennendes Darlehen und Geldschenkung des Vaters
Finanziert ein Kind den Erwerb einer Wohnung von einem Dritten durch ein steuerlich nicht anzuerkennendes Darlehen und eine Geldschenkung des Vaters, sind nach dem die Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage dann erfüllt, wenn der Abschluss des Darlehensvertrags und die Schenkungszusage erst nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgt sind.